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   OLG Koblenz, 13.10.1992 - 3 U 637/92   

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https://dejure.org/1992,5647
OLG Koblenz, 13.10.1992 - 3 U 637/92 (https://dejure.org/1992,5647)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.10.1992 - 3 U 637/92 (https://dejure.org/1992,5647)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Oktober 1992 - 3 U 637/92 (https://dejure.org/1992,5647)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortdauernd unpünktliche Mietzahlung als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung bei der Gewerbemiete; Unzumutbarkeit des Festhalten am Vertrag wegen der Wiederholung und Summierung für sich allein noch nicht gravierender Zahlungsunpünktlichkeiten ; Gläubigerrisiko des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 583
  • MDR 1993, 213
  • WM 1993, 705
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 26.05.2006 - 18 U 78/05

    EuGH-Vorlage zur Rechtzeitigkeit von Zahlungen durch Banküberweisung

    Bei Zahlung durch Überweisung ist die Leistungshandlung nach herrschender Meinung dann rechtzeitig vorgenommen, wenn der Überweisungsauftrag vor Fristablauf bei dem Geldinstitut eingeht und auf dem Konto Deckung vorhanden ist oder eine Kreditzusage in ausreichender Höhe vorliegt (vgl. für viele: BGH, NJW 1964 64, 499; OLG Düsseldorf, DB 84, 2686; OLG Koblenz, NJW-RR 1993, 583; OLG Nürnberg, NJW-RR 2000, 88; Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 270 Rdn. 7; Krüger in Münchener Kommentar, BGB, 4. Auflage, § 270 Rdn. 22 - jeweils m. w. Nachw).
  • OLG Karlsruhe, 10.12.2002 - 17 U 97/02

    Gewerberaummietvertrag: Fristlose Kündigung wegen fortlaufend unpünktlicher

    Zwar kann eine fortdauernde unpünktliche Zahlung des Mietzinses den Vermieter zu einer fristlosen Kündigung gemäß § 554 a BGB a. F. berechtigen (vgl. BGH NJW-RR 1997, 203 f. BGH, NJW-RR 1988, 77 f.; OLG Koblenz NJW-RR 1993, 583 ff.; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 1163).

    Denn der Wortlaut der Klausel lässt auch ohne einen entsprechenden ausdrücklichen Hinweis die Deutung zu, der Mietzins müsse am 5. Werktag eines Monats auf dem Vermieterkonto eingegangen sein (vgl. auch OLG Koblenz, NJW-RR 1993, 583).

  • OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 13 U 1118/00

    Haftung des Herstellers einer Eigentumswohnung zur Schaffung einer Wohnfläche;

    Für die Rechtzeitigkeit der Leistungshandlung ist eine Gutschrift auf dem Gläubigerkonto nicht erforderlich (BGH NJW 1998, 1302; OLG Koblenz NJW-RR 1993, 583; OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 1483, 1484; OLG Saarbrücken NJW-RR 1998, 1664, 1665; OLG Nürnberg MDR 1999, 858; Palandt-Heinrichs, 59. Aufl., § 270 BGB Rn. 7).
  • OLG Köln, 12.03.2009 - 18 U 101/08

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei Zahlung durch Banküberweisung

    § 270 BGB ist zwar bislang von der ganz herrschenden Meinung dahin interpretiert worden, dass die Geldschuld eine - modifizierte - Schickschuld ist, so dass die Leistungshandlung erbracht ist, wenn der Schuldner das zur Übermittlung des Geldes seinerseits erforderliche getan hat (BGH, NJW 1964, 499; OLG E., DB 1984, 2686; OLG Köln, NJW-RR 1992, 1528; OLG Koblenz, NJW-RR 1993, 583; OLG Nürnberg, MDR 1999, 858; OLG Karlsruhe, NJW 2003, 2922, 2923; Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl., § 270 Rn 6 m.w.Nachw.).
  • OLG Nürnberg, 25.03.1999 - 8 U 4317/98

    Rechtzeitigkeit der Zahlung bei vereinbartem Teilerlass

    Daraus folgt in der Regel, daß der Schuldner rechtzeitig gezahlt hat, wenn er das Geld am letzten Tag der Frist überweist, während es auf die Gutschrift auf dem Konto des Gläubigers im allgemeinen nicht ankommt (vgl. OLG Köln, FamRZ 90, 1243; OLG Koblenz, NJW-RR 93, 583; Staudinger-Emmerich, 13. Aufl., Rdz. 24 zu § 554 BGB ).

    Da im Fall einer Bank-Überweisung für die Rechtzeitigkeit der Leistungshandlung ausreichend ist, wenn der Überweisungsauftrag vor Fristablauf, also noch am letzten Tag der Frist bei dem Geldinstitut eingegangen ist (OLG Koblenz, NJW-RR 93, 583; BFH WM 86, 631), hat der Schuldner darüber hinaus keine Obliegenheit, auf etwaige, dem Fristende folgende Feiertage zu achten.

  • OLG München, 24.01.1996 - 7 U 4907/95

    Gewerblicher Pachtvertrag: Fristlose Kündigung bei fortdauernder unpünktlicher

    Eine hiernach maßgebliche Vertragsverletzung kann - jedenfalls bei gewerblicher Miete oder Pacht - auch in einer fortdauernden, unpünktlichen Zahlung des Miet- bzw. Pachtzinses liegen (BGH NJW-RR 88, 76/77; OLG Koblenz NJW-RR 93, 583).

    Die Vertragsparteien können aber auch insoweit anderes vereinbaren; insbesondere aus einer sogenannten Rechtzeitigkeitsklausel kann sich ergeben, daß es für die Rechtzeitigkeit der Zahlung auf den Eintritt des Leistungserfolges ankommen soll (Palandt, a.a.O.; OLG Koblenz, NJW-RR 93, 583).

  • OLG Brandenburg, 24.08.2005 - 4 U 34/05

    Berechtigte Annahme des Verzichts auf eine titulierte Forderung durch

    Durch das Abstellen auf den Geldeingang ist eine von § 270 Abs. 1 BGB abweichende Vereinbarung für die Rechtzeitigkeit der Leistung dahin getroffen worden, dass der Eintritt des Leistungserfolges, also der Eingang des Geldes auf dem Konto des Bevollmächtigten der Beklagten, und nicht - wie bei der am gleichen Tag zwischen der Klägerin und Rechtsanwalt ... in eigener Sache getroffenen Vereinbarung - der Zeitpunkt der Leistungshandlung maßgeblich sein sollte (vgl. hierzu auch: BGH, Urteil vom 24.06.1998, BGHZ 139, 123 ff.; OLG Koblenz, Urteil vom 13.10.1992, NJW-RR 1993, 583).
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